Sechste Verordnung zur Änderung der Achtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig)

Gilt für Piloten, die nach Sichtflugregeln am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg starten oder landen, sowie die zuständige Flugplatzkontrollstelle

Diese Verordnung passt die Flugverfahren für Sichtflüge am Flughafen Braunschweig an dessen neuen offiziellen Namen 'Braunschweig-Wolfsburg' an. Es handelt sich hauptsächlich um eine Namensänderung in den Vorschriften, die festlegen, wie Piloten bei Sichtflug an- und abfliegen müssen. Inhaltlich an den Flugverfahren selbst ändert sich wenig.

Was sich ändert

Piloten und Flugsicherung am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg müssen künftig den neuen offiziellen Namen des Flughafens verwenden. Für alle anderen Bürger ändert sich nichts.

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