Siebte Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes

Gilt für Der Erdölbevorratungsverband sowie Unternehmen der Energieversorgung, die an der Pflichtbevorratung beteiligt sind.

Die Bundesregierung erlaubt dem Erdölbevorratungsverband, seine Pflichtreserven an Erdöl vorübergehend zu verringern. Statt für 90 Tage müssen nur noch Vorräte für 82 Tage vorgehalten werden. Diese Regelung trat am 22. Oktober 2026 in Kraft.

Was sich ändert

Der Erdölbevorratungsverband darf kurzfristig weniger Ölreserven lagern. Für normale Verbraucher ändert sich im Alltag nichts direkt, aber die strategische Notfallreserve Deutschlands wird vorübergehend reduziert.

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