Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin
Gilt für Angehende Landwirtinnen und Landwirte sowie ihre Ausbildungsbetriebe
Diese Verordnung regelt die Ausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin neu. Sie legt fest, was in den drei Ausbildungsjahren gelernt werden muss, wie die Zwischen- und Abschlussprüfungen ablaufen und welche Themen dabei geprüft werden.
Ab dem 1. August 2027 gilt für neue Landwirt-Azubis diese überarbeitete Ausbildungsordnung mit neuen Prüfungsbereichen und einem aktualisierten Lehrplan. Laufende Ausbildungsverhältnisse können unter bestimmten Bedingungen freiwillig auf die neue Ordnung umgestellt werden.
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