Verordnung zur Neuregelung des Rechts über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Teilen für diese Fahrzeuge

Gilt für Fahrzeughersteller, Händler, Importeure und technische Prüfdienstleister, die Kraftfahrzeuge, Anhänger oder Fahrzeugteile in Deutschland genehmigen lassen oder auf dem Markt anbieten

Diese Verordnung regelt neu, wie Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Fahrzeugteile in Deutschland zugelassen und auf dem Markt überwacht werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist dabei sowohl für die Genehmigung als auch für die Marktüberwachung zuständig, muss diese Aufgaben aber strikt getrennt voneinander wahrnehmen. Außerdem werden die Gebühren für Genehmigungsverfahren angehoben.

Was sich ändert

Fahrzeughersteller, Händler und Importeure müssen strengere Nachweispflichten gegenüber den Behörden erfüllen und höhere Genehmigungsgebühren zahlen. Wer gefälschte Angaben macht oder nicht genehmigte Fahrzeuge oder Teile in den Verkehr bringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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