Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur

Gilt für Bundessportfachverbände, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, Trainerinnen und Trainer, Träger von Olympiastützpunkten und Sporteinrichtungen sowie Ausrichter internationaler Sportveranstaltungen

Der Bund schafft mit diesem Gesetz erstmals eine gesetzliche Grundlage für die staatliche Förderung des Spitzensports in Deutschland. Außerdem wird eine neue, unabhängige Behörde namens 'Spitzensport-Agentur' als öffentliche Stiftung mit Sitz in Leipzig gegründet, die künftig die Sportförderung bündelt und steuert.

Was sich ändert

Sportverbände, Spitzensportlerinnen und -sportler sowie Einrichtungen wie Olympiastützpunkte können künftig nach klaren gesetzlichen Regeln Fördergelder beantragen; die neue Spitzensport-Agentur übernimmt schrittweise die Vergabe und Steuerung dieser Mittel.

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