Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur
Gilt für Bundessportfachverbände, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, Trainerinnen und Trainer, Träger von Olympiastützpunkten und Sporteinrichtungen sowie Ausrichter internationaler Sportveranstaltungen
Der Bund schafft mit diesem Gesetz erstmals eine gesetzliche Grundlage für die staatliche Förderung des Spitzensports in Deutschland. Außerdem wird eine neue, unabhängige Behörde namens 'Spitzensport-Agentur' als öffentliche Stiftung mit Sitz in Leipzig gegründet, die künftig die Sportförderung bündelt und steuert.
Sportverbände, Spitzensportlerinnen und -sportler sowie Einrichtungen wie Olympiastützpunkte können künftig nach klaren gesetzlichen Regeln Fördergelder beantragen; die neue Spitzensport-Agentur übernimmt schrittweise die Vergabe und Steuerung dieser Mittel.
Ausführliche Erklärung und Vorlesen
Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.
AnmeldenStaat, Verwaltung & Wahlen
Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu