Verordnung zur Änderung der Integrationskurstestverordnung
Gilt für Zugewanderte, die einen Integrationskurs besuchen und den 'Deutsch-Test für Zuwanderer' ablegen
Diese Verordnung ändert die Regeln dafür, wann der Deutschtest für Zuwanderer als bestanden gilt. Es wird festgelegt, welche Sprachbereiche auf welchem Niveau beherrscht werden müssen, um das Sprachniveau B1 offiziell zu erreichen.
Zuwanderer, die einen Integrationskurs absolvieren, können den abschließenden Deutschtest nun auch dann bestehen, wenn sie in einem der schriftlichen oder Hör-/Lesebereiche nur das niedrigere Niveau A2 erreichen, solange sie im Sprechen und in einem weiteren Bereich das volle B1-Niveau vorweisen. Die neue Regelung tritt am 1. November 2026 in Kraft.
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