Verordnung zur Anpassung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, der GAPInVeKoS-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe
Gilt für Landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die EU-Direktzahlungen beantragen
Diese Verordnung passt mehrere deutsche Agrar-Verordnungen an neue EU-Vorgaben an und vereinfacht gleichzeitig Regeln für landwirtschaftliche Betriebe. Konkret geht es um neue Definitionen für Dauergrünland, Änderungen bei Blühstreifen, Pflugverboten und Aufbewahrungspflichten.
Landwirte müssen weniger Bürokratie betreiben, erhalten mehr Flexibilität beim Umgang mit Dauergrünland und Blühstreifen, und Aufbewahrungsfristen für bestimmte Unterlagen werden vereinfacht. Die Verordnung gilt ab dem 19. August 2026.
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