Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Gilt für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, Fahrschulen, Inhaber ausländischer Führerscheine sowie alle, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D beantragen oder verlängern wollen

Diese Verordnung ändert mehrere Regeln rund um den Führerschein und die Berufskraftfahrerausbildung. Berufskraftfahrer müssen künftig strengere Nachweispflichten bei Prüfungen erfüllen, und Sehprüfungen für bestimmte Führerscheinklassen können auch bei Augenoptikern gemacht werden. Außerdem werden Führerscheine aus weiteren Ländern wie der Ukraine, Montenegro und Albanien leichter in Deutschland anerkannt.

Was sich ändert

Berufskraftfahrer, Fahrschulen und Menschen mit ausländischem Führerschein aus bestimmten Ländern sind direkt betroffen: Für sie ändern sich Prüfungsregeln, Sprachoptionen bei Prüfungen und die Möglichkeit zur Führerscheinanerkennung ohne erneute Prüfung.

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