Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes im Aufgabenbereich des Bundesamtes für Soziale Sicherung

Gilt für Auszubildende in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes im Aufgabenbereich des Bundesamtes für Soziale Sicherung, insbesondere Sozialversicherungsfachangestellte, sowie Prü

Diese Verordnung regelt, wie Abschlussprüfungen in Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes ablaufen, die beim Bundesamt für Soziale Sicherung angesiedelt sind. Sie legt fest, wie Prüfungsausschüsse besetzt werden, wie Prüfungen durchgeführt, bewertet und wiederholt werden. Betroffen sind vor allem Auszubildende in Berufen wie Sozialversicherungsfachangestellte/r.

Was sich ändert

Auszubildende im Bereich des Bundesamtes für Soziale Sicherung erhalten klare Regeln für ihre Abschlussprüfung, etwa zu Notenmaßstäben, digitalem Prüfen, Nachteilsausgleich und mündlichen Ergänzungsprüfungen. Ausbildungsbetriebe und Prüfungsausschüsse wissen künftig genau, welche Verfahrensschritte und Fristen verbindlich gelten.

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