Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung
Gilt für Große internationale Unternehmensgruppen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in mehreren Ländern sowie deren Steuerberater und -abteilungen
Diese Verordnung ergänzt die Regeln zur globalen Mindeststeuer für große Unternehmensgruppen. Sie legt fest, welche Länder anerkannte eigene Mindeststeuerregelungen haben, und präzisiert, wie Berichte darüber erstellt und mit anderen Staaten ausgetauscht werden.
Große internationale Unternehmensgruppen und ihre Steuerabteilungen müssen prüfen, für welche Länder ihre Betriebsstätten bestimmte Sonderregeln (sogenannte Safe-Harbour-Regelungen) nutzen können. Die Verordnung gilt rückwirkend ab Geschäftsjahren nach dem 30. Dezember 2023.
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