Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

Gilt für Große internationale Unternehmensgruppen mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in mehreren Ländern sowie deren Steuerberater und -abteilungen

Diese Verordnung ergänzt die Regeln zur globalen Mindeststeuer für große Unternehmensgruppen. Sie legt fest, welche Länder anerkannte eigene Mindeststeuerregelungen haben, und präzisiert, wie Berichte darüber erstellt und mit anderen Staaten ausgetauscht werden.

Was sich ändert

Große internationale Unternehmensgruppen und ihre Steuerabteilungen müssen prüfen, für welche Länder ihre Betriebsstätten bestimmte Sonderregeln (sogenannte Safe-Harbour-Regelungen) nutzen können. Die Verordnung gilt rückwirkend ab Geschäftsjahren nach dem 30. Dezember 2023.

Ausführliche Erklärung und Vorlesen

Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.

Anmelden

Steuern & Finanzen · Selbstständige & Unternehmer

Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu