Zweite Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung
Gilt für Landwirtschaftliche Betriebe, Baumschulen, Obstbauern, Geflügelschlachtereien und Statistikbehörden
Diese Verordnung ändert, welche Daten über die Landwirtschaft in Deutschland gesammelt werden. Einige bisher vorgeschriebene Statistikerhebungen werden ausgesetzt, während neue Pflichten zur Erfassung ökologischer Landwirtschaft eingeführt werden. Sie setzt eine EU-Verordnung über Agrarstatistiken um.
Ab Januar 2027 müssen Landwirte und Statistikbehörden bei bestimmten Erhebungen (Baumschulen, Zierpflanzen, einige Obstbau-Details) keine Daten mehr liefern, dafür werden neu Daten zur ökologischen Wirtschaftsweise bei Viehbeständen, Ernten und Geflügelschlachtungen erhoben.
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