Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer und zur Technischen Modellbauerin

Gilt für Auszubildende zum Technischen Modellbauer und zur Technischen Modellbauerin sowie ihre Ausbildungsbetriebe im Handwerk und in der Industrie

Diese Verordnung legt die Ausbildungsregeln für den Beruf 'Technischer Modellbauer / Technische Modellbauerin' neu fest. Sie regelt, was Azubis in den 3,5 Jahren lernen müssen, wie die Prüfungen ablaufen und welche Noten zum Bestehen nötig sind. Der Beruf ist sowohl im Handwerk als auch nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt.

Was sich ändert

Azubis, die eine Ausbildung zum Technischen Modellbauer oder zur Technischen Modellbauerin beginnen oder fortsetzen, werden nach diesen neuen Regeln ausgebildet und geprüft. Ausbildungsbetriebe müssen ihre Ausbildungspläne und Prüfungsabläufe entsprechend anpassen.

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