Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Friseur-Handwerk
Gilt für Angehende Friseurmeisterinnen und Friseurmeister sowie Prüfungsausschüsse im Friseur-Handwerk
Diese Verordnung legt fest, wie die Meisterprüfung im Friseur-Handwerk abläuft und was dabei geprüft wird. Sie beschreibt genau, welche praktischen Fähigkeiten und theoretischen Kenntnisse angehende Friseurmeisterinnen und Friseurmeister nachweisen müssen. Dazu gehören handwerkliche Fertigkeiten ebenso wie Wissen über Betriebsführung, Marketing und Personal.
Wer im Friseur-Handwerk den Meistertitel anstrebt, muss ab sofort diese neuen Prüfungsanforderungen erfüllen. Die Verordnung gilt für alle Prüfungskandidatinnen und -kandidaten sowie für die Prüfungsausschüsse, die die Meisterprüfungen abnehmen.
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