Vierundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Gilt für Piloten, Flugbesatzungen und Flugsicherungspersonal am Flughafen Frankfurt am Main sowie Luftfahrzeugbetreiber, die Frankfurt nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen.
Diese Verordnung legt fest, auf welchen genauen Routen Flugzeuge am Frankfurter Flughafen starten und landen müssen, wenn sie nach Instrumentenflugregeln fliegen – also ohne Sichtkontakt zum Boden. Es werden neue Wegpunkte (sogenannte Verfahrensfixe) eingeführt und bestehende An- und Abflugrouten geändert oder präzisiert.
Piloten und Flugbesatzungen, die Frankfurt anfliegen oder verlassen, müssen neue und geänderte Streckenverläufe, Mindestflughöhen und Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten. Für normale Fluggäste ändert sich nichts direkt, aber die Flugrouten über der Region Frankfurt können sich verschieben.
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