Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz, zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Altersgeldgesetz, zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Nachversicherung bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis, zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Gilt für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund und Mitglieder der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Das Bundesarbeitsministerium überträgt bestimmte Verwaltungsaufgaben rund um Pension, Altersgeld und Rentenversicherung an die Vorstände der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Diese Regelung gilt speziell für die Leitungsmitglieder dieser beiden Rentenversicherungsträger. Eine Weiterdelegation der Zuständigkeiten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Für die Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Mitglieder der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werden Entscheidungen über Pension, Altersgeld und Nachversicherung künftig nicht mehr vom Bundesarbeitsministerium, sondern vom jeweiligen Vorstand getroffen. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts.
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