Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht

Gilt für Darlehensvermittler und Darlehensberater sowie deren Beschäftigte; mittelbar auch Verbraucher, die Kredite vermittelt bekommen

Diese Verordnung regelt die Zulassung und Pflichten von Darlehensvermittlern, also Personen oder Firmen, die Verbrauchern dabei helfen, Kredite zu finden und zu vermitteln. Sie legt fest, welche Kenntnisse nachgewiesen werden müssen, wie die Prüfung abläuft und welche Pflichten im Berufsalltag gelten. Damit wird eine EU-Richtlinie zum Verbraucherkreditrecht in deutsches Recht umgesetzt.

Was sich ändert

Wer künftig als Darlehensvermittler tätig sein will, muss eine Sachkundeprüfung bei einer IHK ablegen und sich ins Vermittlerregister eintragen lassen. Bereits tätige Vermittler müssen sich regelmäßig weiterbilden und umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen.

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Verbraucherrecht · Selbstständige & Unternehmer

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