Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gilt für Gesetzlich Krankenversicherte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen
Dieses Gesetz ändert viele Regeln in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um die Beitragssätze stabil zu halten. Es begrenzt die Verwaltungskosten der Krankenkassen, schränkt Homöopathie aus dem Leistungskatalog aus und führt neue Regeln zu Zweitmeinungen, Kieferorthopädie und Cannabis als Medizin ein. Außerdem wird die Grenze, ab der man sich privat versichern kann, angehoben.
Gesetzlich Versicherte erhalten ab 2027 keine Homöopathie-Mittel mehr auf Kassenkosten, und für bestimmte Operationen wird eine ärztliche Zweitmeinung zur Pflicht. Gut verdienende Angestellte können sich ab 2027 erst bei einem höheren Einkommen privat krankenversichern, da die Versicherungspflichtgrenze um 3.600 Euro ansteigt.
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