Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen
Gilt für Bundesländer und ihre Kommunen, insbesondere finanzschwache Länder und ostdeutsche Bundesländer
Der Bund gibt bestimmten Bundesländern und ihren Kommunen für die Jahre 2026 bis 2029 mehr Geld, um finanzielle Engpässe auszugleichen. Dafür werden die Regeln für den Länderfinanzausgleich und Ergänzungszuweisungen des Bundes vorübergehend angepasst. Außerdem zahlen die ostdeutschen Bundesländer weniger an den Bund für bestimmte Rentenlasten aus der DDR-Zeit.
Finanzschwache Bundesländer und Kommunen erhalten von 2026 bis 2029 mehr Geld vom Bund. Die ostdeutschen Länder müssen vorübergehend weniger für DDR-Rentenansprüche zahlen.
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