Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
Gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, Vermieter, Bauherren sowie Heizungshandwerker und Energieversorger
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird grundlegend umstrukturiert und in 'Gebäudemodernisierungsgesetz' umbenannt. Es regelt neu, welche Heizungen in bestehende Gebäude eingebaut werden dürfen und wie viel klimafreundliche Energie sie liefern müssen. Außerdem werden neue Begriffe wie 'Bioöl', 'orangener' und 'türkiser Wasserstoff' eingeführt.
Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggas-Heizung einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Energie nutzen – beginnend mit 10 Prozent und steigend auf 60 Prozent bis 2040. Hausbesitzer, Vermieter und Handwerker sind unmittelbar betroffen.
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