Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Gilt für Behörden, Vorhabenträger und Unternehmen, die Infrastruktur planen und bauen; mittelbar alle Bürgerinnen und Bürger als Nutzer von Verkehrsinfrastruktur
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ändert viele Gesetze rund um den Bau und Ausbau von Schienen, Straßen, Wasserstraßen und Flughäfen in Deutschland. Es soll Planungsverfahren schneller machen, indem Bürokratie abgebaut und bestimmte kleinere Bauvorhaben ohne aufwendige Genehmigung ermöglicht werden. Außerdem wird die Zuständigkeit verschiedener Behörden neu geregelt.
Infrastrukturprojekte wie neue Bahnstrecken, Straßen und Wasserstraßen können künftig schneller geplant und gebaut werden, weil Genehmigungsverfahren verkürzt und vereinfacht werden. Bürger, die gegen solche Projekte klagen, haben kürzere Fristen und eingeschränkte Möglichkeiten, den Baubeginn zu verzögern.
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