Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828

Gilt für Unternehmen und Behörden, die KI-Systeme entwickeln, in Verkehr bringen oder einsetzen, sowie Bürgerinnen und Bürger, die Beschwerden einreichen möchten

Dieses Gesetz regelt, welche deutschen Behörden dafür zuständig sind, die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) zu überwachen und durchzusetzen. Es legt fest, wer Beschwerden entgegennimmt, wie Behörden zusammenarbeiten und wie Verstöße bestraft werden. Außerdem fördert es Innovationen rund um KI in Deutschland.

Was sich ändert

Unternehmen, Behörden und andere Stellen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, unterliegen ab sofort einer behördlichen Überwachung. Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Anlaufstelle und Hauptaufsichtsbehörde, während für Finanzunternehmen die BaFin und für Mediendienste Landesbehörden zuständig sind.

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