Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung

Gilt für Behörden der Migrationsverwaltung, Ausländerbehörden, Sozialleistungsträger sowie Personen mit Migrationshintergrund, die im Ausländerzentralregister erfasst sind

Das Gesetz modernisiert das Ausländerzentralregister (AZR), also die zentrale Datenbank über in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer. Es ermöglicht, dass mehr Daten automatisch zwischen Behörden ausgetauscht werden, und regelt neu, welche Stellen welche Informationen abrufen dürfen. Außerdem werden Daten zu Identitätsprüfungen, Sozialleistungsbezug und Vaterschaftsanerkennungen künftig besser erfasst.

Was sich ändert

Für zugewanderte Menschen ändert sich, welche Daten über sie gespeichert und an welche Behörden weitergegeben werden. Behörden wie Jobcenter, Familienkassen, Jugendämter und Auslandsvertretungen erhalten schnelleren, teils automatischen Zugriff auf relevante Registerdaten.

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Digitales & Datenschutz · Migration & Aufenthalt

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