Dritte Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Gilt für Hersteller, Händler und Importeure von Maschinen und Geräten für den Außeneinsatz sowie Behörden, die diese überwachen
Diese Verordnung ändert Regeln für Maschinen und Geräte, die im Freien benutzt werden und Lärm verursachen, zum Beispiel Rasenmäher oder Baumaschinen. Sie legt fest, was in einem europaweiten Wirtschaftsnotfall mit der Prüfung und Zulassung solcher Geräte passiert. Außerdem wird der Begriff 'lärmarme Maschinen' neu definiert.
Hersteller und Händler von lärmenden Außengeräten und -maschinen müssen im Krisenfall besondere Regeln beachten, zum Beispiel können Prüfpflichten vereinfacht werden. Ab dem 30. Mai 2026 gelten die neuen Regeln.
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