Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
Gilt für Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und alle Personen, die an Zwangsvollstreckungsverfahren beteiligt sind (Gläubiger und Schuldner)
Diese Verordnung aktualisiert die Formulare, die bei der Zwangsvollstreckung verwendet werden. Zwangsvollstreckung bedeutet: Wenn jemand eine Schuld nicht zahlt, kann ein Gericht oder ein Gerichtsvollzieher das Geld oder Gegenstände zwangsweise einziehen. Die Formulare dafür werden nun in neuer Fassung vorgeschrieben.
Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Gerichtsvollzieher und Anwälte die neuen, aktualisierten Formulare für Vollstreckungsaufträge und verwandte Vorgänge verwenden. Für Schuldner und Gläubiger ändert sich am Verfahren selbst nichts Grundsätzliches, nur die Formulare sehen anders aus.
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