Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Gilt für Hauptberufliches wissenschaftliches Lehrpersonal an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Diese Verordnung legt fest, wie viele Stunden Lehrpersonal an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung pro Jahr unterrichten muss. Sie regelt genau, welche Tätigkeiten auf diese Lehrverpflichtung angerechnet werden und welche nicht. Außerdem bestimmt sie, unter welchen Umständen die Lehrverpflichtung reduziert werden kann.
Die Verordnung gilt für hauptberufliche Lehrende an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und ist ab dem nächsten Abrechnungszeitraum nach dem 6. Mai 2026 anzuwenden. Sie schafft bundesweit einheitliche und verbindliche Regeln dafür, was als Lehrleistung zählt und was nicht.
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