Erste Verordnung zur Änderung der Hundertdreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt)
Gilt für Piloten und Flugsicherungspersonal, die den Flughafen Paderborn/Lippstadt nach Instrumentenflugregeln nutzen
Diese Verordnung ändert technische Details der Flugverfahren für Instrumentenflüge am Flughafen Paderborn/Lippstadt. Konkret wird in mehreren Tabellen ein Zahlenwert durch einen Strich ersetzt, was bedeutet, dass an dieser Stelle kein Wert mehr gilt.
Die Änderung betrifft ausschließlich die technischen Flugverfahren für Piloten, die den Flughafen Paderborn/Lippstadt nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen. Für normale Fluggäste ändert sich im Alltag nichts spürbar.
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