Verordnung zur Korrektur der Anweisung zur Aufnahme der Sprechfunkverbindung in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung
Gilt für Pilotinnen und Piloten sowie Luftfahrtbehörden, die Instrumentenflüge zu den Verkehrslandeplätzen Eggenfelden und Straubing durchführen oder koordinieren
Diese Verordnung korrigiert technische Angaben in den Flugverfahren für zwei bayerische Regionalflughäfen. Konkret werden Höhenangaben für die Sprechfunkverbindung beim Instrumentenflug an den Flughäfen Eggenfelden und Straubing angepasst.
Piloten, die nach Instrumentenflugregeln die Flugplätze Eggenfelden und Straubing anfliegen oder verlassen, müssen die Sprechfunkverbindung ab geänderten Höhen herstellen. Die Änderungen gelten ab dem 29. Oktober 2026.
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