Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
Gilt für Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die durch fehlerhafte Produkte geschädigt werden, sowie Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter von Online-Plattformen
Das neue Produkthaftungsgesetz regelt, wer zahlen muss, wenn ein fehlerhaftes Produkt Menschen verletzt, Sachen beschädigt oder Daten zerstört. Erstmals sind auch Software, digitale Dateien und Schäden an privaten Daten ausdrücklich einbezogen. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie von 2024 um und ersetzt die alte Fassung von 1989.
Verbraucher können künftig auch bei Schäden durch fehlerhafte Software oder KI-Produkte leichter Schadensersatz durchsetzen, weil Gerichte Beweise von Herstellern einfordern können und bestimmte Fehler gesetzlich vermutet werden. Hersteller, Importeure, Online-Plattformen und Fulfilment-Dienstleister tragen stärker die Beweislast.
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