Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Gilt für Primär Strafverfolgungsbehörden (BKA, Staatsanwaltschaften, Polizei-, Finanz- und Zollbehörden) sowie Personen, gegen die wegen schwerer Straftaten ermittelt wird

Dieses Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die es europäischen Strafverfolgungsbehörden erleichtert, kriminell erlangtes Vermögen aufzuspüren und einzuziehen. Dafür werden in Deutschland klare Zuständigkeiten geschaffen: Das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften werden offiziell als sogenannte Vermögensabschöpfungsstellen benannt. Außerdem wird geregelt, wie Deutschland mit anderen EU-Ländern Informationen über verdächtige Vermögenswerte austauschen darf.

Was sich ändert

Für Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und in der EU wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Aufspüren und Einziehen von kriminell erlangtem Vermögen verbindlich geregelt. Normale Bürgerinnen und Bürger sind von dieser Regelung nicht direkt betroffen, können aber als Beschuldigte oder Eigentümer in Strafverfahren von den neuen Sicherstellungs- und Einziehungsregeln betroffen sein.

Ausführliche Erklärung und Vorlesen

Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.

Anmelden

Strafrecht & Sicherheit · Europa & Außenpolitik

Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu