Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Gilt für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnete)

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wird in drei technischen Punkten angepasst. Es geht dabei vor allem um die Erfassung der Anwesenheit von Abgeordneten und kleinere Verweise auf andere Paragraphen, die korrigiert werden.

Was sich ändert

Die Änderungen betreffen ausschließlich den internen Ablauf im Deutschen Bundestag. Für normale Bürgerinnen und Bürger ändert sich im Alltag nichts.

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