Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Gilt für Öffentlich geförderte Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie deren Beschäftigte
Das Gesetz erweitert den Kreis der Forschungseinrichtungen, für die das Wissenschaftsfreiheitsgesetz gilt, und passt einzelne Regelungen an. Neu aufgenommen werden unter anderem das Deutsches Zentrum für Astrophysik, das Center for the Transformation of Chemistry und das Berlin Institute of Health. Außerdem werden EU-Fördermittel von bestimmten Regelungen ausgenommen.
Mehrere neue Forschungseinrichtungen erhalten ab sofort die Flexibilitäten des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes, etwa bei Personalentscheidungen und Mittelbewirtschaftung. Für Einrichtungen, die EU-Gelder erhalten, gelten künftig Ausnahmen bei der Anwendung bestimmter Vorschriften.
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