Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Gilt für Öffentlich geförderte Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie deren Beschäftigte

Das Gesetz erweitert den Kreis der Forschungseinrichtungen, für die das Wissenschaftsfreiheitsgesetz gilt, und passt einzelne Regelungen an. Neu aufgenommen werden unter anderem das Deutsches Zentrum für Astrophysik, das Center for the Transformation of Chemistry und das Berlin Institute of Health. Außerdem werden EU-Fördermittel von bestimmten Regelungen ausgenommen.

Was sich ändert

Mehrere neue Forschungseinrichtungen erhalten ab sofort die Flexibilitäten des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes, etwa bei Personalentscheidungen und Mittelbewirtschaftung. Für Einrichtungen, die EU-Gelder erhalten, gelten künftig Ausnahmen bei der Anwendung bestimmter Vorschriften.

Ausführliche Erklärung und Vorlesen

Mit Abo Light bekommst du zu jedem Gesetz eine ausführliche Erklärung, den amtlichen Gesetzestext und kannst dir alles vorlesen lassen.

Anmelden

Staat, Verwaltung & Wahlen

Die Erklärung wurde mit KI erstellt und kann Fehler enthalten. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der amtliche Text. Mehr dazu