Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
Gilt für Personen, die in Deutschland eine Vaterschaft anerkennen wollen, wenn einer der Beteiligten keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hat, sowie Standesämter und Ausländerbehörden
Dieses Gesetz macht es schwerer, die Vaterschaft für ein Kind nur deshalb anzuerkennen, um dadurch ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen. Behörden prüfen künftig genauer, ob eine solche Anerkennung wirklich aufrichtig gemeint ist oder nur als Trick genutzt wird. Es gibt klare Regeln, wann Behörden zustimmen müssen, wann sie die Zustimmung verweigern können und wann sie diese nachträglich zurücknehmen dürfen.
Männer ohne starke Verbindung zur Mutter oder zum Kind, die eine Vaterschaft anerkennen wollen, müssen künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde einholen, wenn ein sogenanntes 'Aufenthaltsrechtsgefälle' vorliegt. Ohne diese Zustimmung ist die Anerkennung rechtlich unwirksam und ein darauf basierendes Aufenthaltsrecht entfällt.
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