Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder)
Gilt für Piloten und Luftfahrzeugführer, die den Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder verlassen
Diese Verordnung ändert technische Details der Flugverfahren für Anflüge und Abflüge nach Instrumentenflugregeln am Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder in Hessen. Konkret werden Mindesthöhen und Kursangaben für bestimmte Anflugverfahren leicht angepasst. Es handelt sich um eine rein technische Korrektur von Zahlenwerten in den offiziellen Flugtabellen.
Piloten, die den Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder nach Instrumentenflugregeln anfliegen, müssen ab dem 21. Januar 2027 leicht veränderte Mindesthöhen und einen korrigierten Kurswert beachten. Für alle anderen Personen ändert sich nichts.
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