Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Hochseeschutzgesetzes
Gilt für Personen und Unternehmen, die auf der Hohen See tätig sind, sowie Behörden mit Zuständigkeit für Meeresschutz
Das Hochseeschutzgesetz tritt am 22. Oktober 2026 in Kraft. Es setzt ein internationales UN-Abkommen um, das die biologische Vielfalt der Meere außerhalb nationaler Hoheitsgebiete schützen und eine nachhaltige Nutzung sicherstellen soll. Deutschland hat dieses Abkommen ratifiziert und verpflichtet sich damit zu dessen Umsetzung.
Das Gesetz gilt ab dem 22. Oktober 2026 für Deutschland und betrifft vor allem Bereiche, die wirtschaftliche oder wissenschaftliche Aktivitäten auf der Hohen See betreiben, etwa Schifffahrt, Fischerei oder Meeresforschung.
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