Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben
Gilt für Unternehmen und Anbieter, die gegenüber Verbrauchern Preise angeben müssen, besonders Betreiber von Elektro-Ladestationen
Dieses Gesetz verschärft die Regeln zur Preisangabe, besonders beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Ladestationen. Wer Preise falsch, unvollständig oder gar nicht angibt, kann künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Die Behörden erhalten zudem mehr Kontrollbefugnisse.
Ab dem 1. Januar 2027 drohen Anbietern von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie anderen preisangabepflichtigen Unternehmen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, wenn sie Preise nicht korrekt ausweisen. Verbraucher profitieren von mehr Transparenz beim Laden und beim Einkauf.
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